Allgemeiner Sportverein Niederndorf e.V.
Nutzungsordnung Fitnessraum - Stand: 01.02.2024
Der ASV Niederndorf e.V. stellt seinen Mitgliedern diesen Fitnessraum sowie die darin befindlichen Geräte zur unentgeltlichen und eigenverantwortlichen Nutzung zur Verfügung. Der Vorstand erlässt hierzu die folgende Nutzungsordnung, die durch Aushang am Eingang des Raumes zur Kenntnis gebracht wird.
1. Der Fitnessraum darf ausschließlich von Mitgliedern ab vollendetem 16. Lebensjahr genutzt werden. Die Nutzung des Fitnessraums ist im Rahmen der Mitgliedschaft kostenlos.
2. Der Fitnessraum darf jeden Tag in der Zeit vom 09:00 bis 22:00 Uhr genutzt werden. Außerhalb dieser Zeit ist die Nutzung ausnahmslos untersagt.
3. Mit der Nutzung des Fitnessraums gilt die Nutzungsordnung in der jeweils gültigen Fassung als anerkannt.
4. Vor der erstmaligen Nutzung müssen sich Nutzer beim Vorstand bzw. bei einem Ansprechpartner unter Punkt 15 registrieren. Sie erhalten in diesem Zuge die Zugangsmöglichkeit zu den Räumlichkeiten. Hierfür wird ein Pfand in Höhe von 50 € einbehalten.
5. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden an Sachen oder Gesundheit, die auf die Nutzung des Fitnessraumes sowie der Geräte zurückzuführen sind. Der Verein haftet nicht für den Zustand der Geräte, vielmehr muss sich der Nutzer eigenverantwortlich vor der Nutzung von deren ordnungsgemäßen Zustand überzeugen. Festgestellte Mängel oder Auffälligkeiten sollen bitte schnellstmöglich an die hier angegebenen Ansprechpartner gemeldet werden.
6. Die Geräte dürfen nur gemäß ihrer jeweiligen Zweckbestimmung genutzt werden. Sofern diese unklar ist, darf keine Nutzung erfolgen. Geräte dürfen nicht aus dem Fitnessraum entfernt werden, auch nicht vorübergehend.
7. Die Nutzung erfordert und erfolgt unter Rücksichtnahme und in Absprache mit allen anderen anwesenden Nutzern.
8. Trainierende sind alleine verantwortlich dafür, die Geräte in einer Weise zu nutzen, die Gesundheits- und Verletzungsgefahren ausschließt. Hierüber muss sich jeder Nutzer eigenverantwortlich informieren und diese Kenntnisse aktuell halten.
9. Bei Betreten des Raumes und während des Trainings müssen saubere Turnschuhe getragen und ein Handtuch mitgeführt werden. Nach Gebrauch sind die benutzten Geräte zu reinigen.
10. Der Verzehr von Speisen, der Konsum alkoholischer Getränke sowie das Rauchen sind im Fitnessraum nicht erlaubt. Ebenso dürfen keine Glasflaschen mitgeführt werden.
11. Minderjährige Mitglieder müssen vor der ersten eigenständigen Nutzung des Fitnessraums dem Vorstand eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form vorlegen.
12. Die Benutzung des Fitnessraumes und der zugehörigen Räumlichkeiten hat stets unter Berücksichtigung der Belange der Hausbewohner zu erfolgen. Insbesondere ist jedwede Lärmbelästigung zu vermeiden.
13. Der Vorstand kann einzelnen Nutzern die Nutzungsberechtigung entziehen, z. B. wenn wiederholt gegen die Nutzungsordnung oder geltende Gesetze verstoßen wird, oder berechtigte Interessen anderer Nutzer sowie der Bewohner wiederholt verletzt werden. Eine Nutzung ohne Nutzungsberechtigung gilt als Hausfriedensbruch und wird zur Anzeige gebracht.
14. Die Nutzungsordnung gilt bis auf Widerruf. Sie kann vom Vorstand jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen geändert oder ergänzt werden.
15. Kontakt der Ansprechpartner: Technikleitung (Mail an Marcus Lenz) und Erster Vorstand (Mail an Horst Napetschnig)
Der Vorstand des ASV Niederndorf e.V