Allgemeiner Sportverein Niederndorf e.V.

Kinder- und Jugendschutzkonzept - Stand: 21.03.2025


Inhalt:

  1. Verankerung des Kinder- und Jugendschutzes in der Jugendordnung des ASV Niederndorf

  2. Verhaltensrichtlinien im Verein

  3. Einsicht in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis

  4. Prävention im Verein

  5. Disziplinarische Maßnahmen

  6. Kontaktdaten unseres Jugendschutzbeauftragten und unserer Kooperationspartner

  7. Aufgabe des Jugendschutzbeauftragten

  8. Weiterbildung der Trainer und Betreuer im Verein

Präambel

Der Schutz von Mädchen und Jungen vor sexualisierter Gewalt ist uns ein wichtiges Anliegen, dafür setzen wir uns engagiert und offensiv ein.

Genauso wichtig ist der Schutz der uns anvertrauten Jugendlichen, sowie der Schutz unserer Trainer/ innen und Betreuer/ innen vor haltlosen Verdächtigungen in diesem sensiblen Bereich.

Wir wollen eine „Kultur des Hinsehens“ und des „Achtgebens“ leben. Das bedeutet für uns, dass wir respektvoll und achtsam mit den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Verantwortlichen im Sport umgehen. Das bedeutet aber auch, dass wir auf die Inhalte unserer Angebote achten.

Wir wollen, dass alle Kinder und Jugendlichen im ASV Niederndorf sicher und mit Spaß und Hingabe ihren Sport ausüben können.

Täter und Täterinnen haben bei uns nichts verloren!

Dies gilt für alle Angebote des ASV sowie für Angebote, an denen der ASV beteiligt ist.

Kinder und Jugendliche haben Rechte. Diese müssen von uns allen respektiert werden!


1. Verankerung des Kinder- und Jugendschutzes in der Jugendschutzordnung

Der ASV Niederndorf ist sich seiner großen Verantwortung im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes bewusst und hat aus diesem Grund einen zusätzlichen Passus in seiner Jugendordnung aufgenommen.

„Der ASV Niederndorf setzt sich für das Wohlergehen von jungen Menschen ein. Dabei übernehmen wir in vielfacher Weise Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sind uns dieser besonderen Verantwortung bewusst.

Der ASV trägt Sorge für den Kinderschutz, verurteilt auf das Schärfste jede Form von Gewalt und Kindeswohlgefährdung und tritt Handlungen entgegen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährden.“


2. Verhaltensrichtlinien im Verein

In Vereinen sind viele Menschen aktiv, ob als Vorstand, Trainer, Betreuer, ehrenamtliche Mitarbeiter, Schiedsrichter oder Spieler.

Aber auch Eltern, Freunde und Bekannte kommen hier zusammen. Diesbezüglich hat der ASV Niederndorf Verhaltensrichtlinien entwickelt, welche den freundlichen und fairen Umgang miteinander regeln sollen. Nur ein respektvoller Umgang untereinander kann den Verein stärken und nach außen positiv repräsentieren.

Wie verhalte ich mich richtig?“


Verhaltensleitlinien für Trainer und Betreuer

Trainer und Betreuer verpflichten sich unterschriftlich zu nachfolgendem Ehrenkodex:

  • Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.

  • Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.

  • Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.

  • Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.

  • Ich werde das Recht der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.

  • Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.

  • Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.

  • Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln und Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.

  • Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.

  • Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.

  • Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.

Quelle: Ehrenkodex DOSB

Der Ehrenkodex wird von jedem Trainer vor Tätigkeitsbeginn unterzeichnet und durch den Jugendschutzbeauftragten aufbewahrt.


3. Einsicht in erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse

Der ASV Niederndorf verpflichtet sich im Rahmen der Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt (vgl. §72a SGB VIII „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“) zur Einsicht der erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse von allen im Verein mit Kindern und Jugendlichen beschäftigten Personen im dreijährigen Rhythmus. Jede betroffene Person ist eigenverantwortlich für die fristgemäße Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses.

Vor Tätigkeitsbeginn muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beim Abteilungsleiter der jeweiligen Abteilung vorgezeigt werden. Jede Vereinsabteilung organisiert die Einsichtnahme selbst.

Der Verein händigt jeder berechtigten Person eine Bestätigung über die ehrenamtliche Tätigkeit im ASV Niederndorf, zur gesetzlichen Befreiung von der Gebührenpflicht, aus.

Der Jugendschutzbeauftragte im Verein kann auf Anfrage unterstützend tätig werden.

Zum Zeitpunkt der Überprüfung dürfen erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse nicht älter als drei Monate sein; ältere Führungszeugnisse werden nicht anerkannt.

Der Verein dokumentiert das Vorzeigen des Führungszeugnisses.

Der ASV Niederndorf distanziert sich von verurteilten Straftäter*innen, besonders im Kinder- und Jugendbereich und verbietet Vereinstätigkeiten. Bei Tatverdacht oder Verurteilung einer einschlägigen Straftat nach §72a SGB VIII nach der Tätigkeitsaufnahme verpflichtet sich die beschäftigte Person, ihren Abteilungsleiter zu informieren. Dieser wird, in Absprache mit dem Jugendschutzbeauftragten, reagieren.


4. Prävention gegen sexuelle und häusliche Gewalt im ASV

In einem Sportverein ist es leicht, schnell Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen und diesen auszunutzen.

In unserer Zeit ist es umso wichtiger, strikt gegen sexuelle Gewalt gegenüber Schutzbedürftigen vorzugehen. Der ASV Niederndorf hat es sich zur Aufgabe gemacht, gegen jegliche Form von Kindeswohlgefährdung und häuslicher Gewalt in Kooperation mit den zuständigen Behörden und Anlaufstellen zu handeln und diese aufzuklären.

Schon beim kleinsten Verdacht oder Anzeichen wird der Fall aufgenommen, besprochen und die nötigen Schritte eingeleitet.

Es gibt bei uns kein Wegschauen!

  • Aus diesem Grund sind in unserem Verein alle ehrenamtlich Tätigen dazu verpflichtet, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen und einen Ehrenkodex zu unterzeichnen, denn WIR nehmen unsere Vorbildfunktion sehr ernst.

  • Viele Sportarten sind Kontaktsport! Auch im Training ist es erforderlich, beim Vorführen diverser Übungen und Techniken Körperkontakt zu halten. Wir respektieren die individuellen Schamgrenzen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und arbeiten stets nur mit ihrem Einverständnis.

  • Während des Trainings- und Spielbetriebes sind alle Kabinen und Duschen geschlechtlich und altersspezifisch getrennt.

  • Trainer, Betreuer und Eltern haben während des Umziehens und des Duschens die Kabine zu verlassen. Eltern halten sich nur in den unteren Altersklassen in den Kabinen auf und auch nur um Hilfeleistung zu geben, z.B. beim Anziehen.

  • Bei der Notwendigkeit, erste Hilfe zu leisten, wird dies außer Kraft gesetzt.

  • Bei Übernachtungen außerhalb aufgrund von Ausfahrten, Abschlussfeiern oder Trainingslagern werden Kinder ebenfalls nach Alter und Geschlecht untergebracht. Schlafmöglichkeiten für Übungsleiter, Betreuer oder Eltern werden separat eingerichtet.

5. Disziplinarische Maßnahmen

Gravierende Verstöße gegen unsere Leitlinien haben disziplinarische Konsequenzen zur Folge. Diese sind individuell angepasst an die Schwere und die Folgen des Vergehens. Sie werden stets nach ausführlicher Absprache mit den jeweiligen betroffenen Personen und dem Vorstand getroffen und ausgesprochen.

6. Kontaktdaten des Jugendschutzbeauftragten / Kooperationspartner

Bei Verdachtsfällen ist immer zuerst mit dem Jugendschutzbeauftragten des ASV Niederndorf Kontakt aufzunehmen. Zusammen wird der Fall dann besprochen und ggf. werden weitere Maßnahmen veranlasst.

Kontaktdaten der Jugendschutzbeauftragten:

E-Mail: Jugendschutzbeauftragte@asv-niederndorf.de

Telefon: 0176 20198403


Als Kooperationspartner steht Frau Simone Steiner von der caritas zur Verfügung. Es wird auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt angestrebt.

Kontaktdaten der Kooperationspartner:

Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle für den Landkreis Erlangen-Höchstadt

Anna-Herrmann-Straße 3 91074 Herzogenaurach

Leitung: Frau Simone Steiner

Telefon: 09132 8088

Fax: 09132 8089

E-Mail: eb@caritas-erlangen.de

7. Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten

Zu den präventiven Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten im Verein gehören:

  • Sensibilisierung des Gesamtvorstandes, der Abteilungsleiter*innen und der Jugendleiter*innen für den Kinder- und Jugendschutz und speziell zum Thema „sexualisierte Gewalt“.

  • Erarbeitung, Aktualisierung und Ausbau eines Kinder- und Jugendschutzkonzepts für den Gesamtverein, speziell auch eines Präventions- und Interventionskonzepts bei sexualisierter Gewalt im Verein.

  • Wahrung der Rechte unserer minderjährigen Sportler*innen, Achtung und Durchsetzung des Kinder- und Jugendschutzkonzepts.

  • Aufbau und Pflege eines Kooperationsnetzwerks aus externen Partnern der Kinder- und Jugendhilfe sowie Fachberatungsstellen.

  • Planung von Angeboten und Fortbildungen zur Sensibilisierung der Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Abteilungsvorständen.

  • Aufbau und Pflege eines Informationsnetzwerkes aus anderen Sportvereinen und Verbänden in der Umgebung zum gegenseitigen Impulsaustausch.

  • Koordinierung der Präventions- und Interventionsmaßnahmen.

  • Beratung von allen Vereinsmitgliedern zum Thema: Kinderschutz und Schutz gegen sexualisierte Gewalt auf Anfrage.

8. Weiterbildung der Trainer/Übungsleiter

Die Trainer werden über die geltenden Schutzvereinbarungen geschult und verpflichten sich, diese auch einzuhalten bzw. umzusetzen.