Allgemeiner Sportverein Niederndorf e.V.
Jugendordnung
Für Personen- und Funktionsbezeichnungen wird, wie im allgemeinen Sprachgebrauch auch, ausschließlich das generische Maskulinum verwendet.
§1 Jugendarbeit
Die Jugendarbeit des ASV Niederndorf e.V. richtet sich nach der Jugendordnung des BLSV unter strikter Einhaltung der Jugendschutzordnung des Vereins. Die Jugendarbeit hat das Ziel, Kindern und Jugendlichen ein im Rahmen der Vereinsaktivitäten angemessenes Sport- und Kulturprogramm zu bieten und für deren ordnungsgemäße Durchführung zu sorgen.
§2 Vereinsjugend
Zur Vereinsjugend des ASV Niederndorf e.V. gehören alle Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie die Jugendleiter.
§3 Vereinsjugendleiter
Verantwortlich für die Jugendarbeit ist der Vereinsjugendleiter. Er ist Mitglied des Vorstandes und wird vor der Mitgliederversammlung mit Neuwahlen der anderen Vorstandsmitglieder für die Dauer von drei Jahren von den Abteilungsjugendleitern gewählt.
Bei weniger als fünf Abteilungsjugendleitern nehmen Vorstand und Vereinsrat an der Wahl aktiv teil. Diese Wahl kann dann im Rahmen einer Vereinsratssitzung stattfinden.
Der Vereinsjugendleiter ist durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen.
Wird der Vereinsjugendleiter nicht bestätigt, ist innerhalb von vier Wochen nach der Mitgliederversammlung ein kommissarischer Vereinsjugendleiter durch den Vorstand zu bestimmen.
Spätestens vier Wochen vor der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung wird vom Vorstand, dem Vereinsrat und den Abteilungsjugendleitern ein neuer Vereinsjugendleiter für ein Jahr gewählt.
§4 Abteilungsjugendleiter
In Abteilungen mit mehr als zehn Jugendlichen ab dem vollendeten 10. Lebensjahr ist ein Abteilungsjugendleiter von den Kindern und Jugendlichen zu wählen. Die Dauer der Amtszeit obliegt der jeweiligen Abteilung.
Sollte eine Wahl nicht möglich sein, kann der Abteilungsjugendleiter auch von der Abteilungsleitung bestellt werden. Der Abteilungsjugendleiter muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
§5 Inkrafttreten
Die Jugendordnung tritt gemäß dem Beschluss von Vorstand und Vereinsrats vom 28.07.2025 in Kraft.