Allgemeiner Sportverein Niederndorf e.V.
Jugendordnung
Allgemeine Anmerkung: Vereins-/Abteilungsjugendleiter bezieht sich immer auf Personen beiderlei Geschlechts und beschreibt nur die Funktion.
§1 Jugendarbeit
Die Jugendarbeit des ASV Niederndorf e.V. richtet sich nach der Jugendordnung des BLSV. Die Jugendarbeit hat das Ziel, Kindern und Jugendlichen ein im Rahmen der Vereinsaktivitäten angemessenes Sport- und Kulturprogramm zu bieten und für deren ordnungsgemäße Durchführung zu sorgen.
§2 Vereinsjugend
Zur Vereinsjugend des ASV Niederndorf e.V. gehören alle Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sowie ihr Jugendleiter.
§3 Vereinsjugendleiter
Verantwortlich für die Jugendarbeit ist der Vereinsjugendleiter. Er ist Mitglied des Vorstandes und wird auf die Dauer von zwei Jahren von den Abteilungsjugendleitern gewählt.
Die Abteilungsjugendleiter sind von den Kindern und Jugendlichen, in Abteilungen mit mehr als zehn Jugendlichen (ab dem vollendeten 10.Lebensjahr) alle zwei Jahre zu wählen.
Die Wahl muss vor der Mitgliederversammlung mit Neuwahlen durchgeführt werden. Sollte eine Wahl nicht möglich sein, kann der Abteilungsjugendleiter auch von der Abteilungsleitung bestellt werden. Der Abteilungsjugendleiter muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Abteilungsjugendleiter wählen den Vereinsjugendleiter ebenfalls vor der Mitgliederversammlung.
Bei weniger als fünf Abteilungsjugendleitern nimmt der Vereinsrat an der Wahl aktiv teil. Diese Wahl kann dann im Rahmen einer Vereinsratssitzung stattfinden.
Der Vereinsjugendleiter ist durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen.
Im Falle, dass der Vereinsjugendleiter nicht bestätigt wird, ist bis spätestens vier Wochen nach der Mitgliederversammlung ein kommissarischer Vereinsjugendleiter durch den Vereinsrat zu bestimmen.
Spätestens vier Wochen vor der folgenden Mitgliederversammlung ist eine außerordentliche Jugendversammlung durchzuführen, auf der ein neuer Vereinsjugendleiter für ein Jahr gewählt wird.
§4 Geschäftsordnung
Für alle Versammlungen im Jugendbereich gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung des ASV Niederndorf e.V.
§5 Inkrafttreten
Die Jugendordnung tritt gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.03.2015 in Kraft.